Die Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer (AHK) hat die zusätzliche Beilage bei der Einholung von britischen Gesellschaftsregisterauszügen von Grund auf überarbeitet und aktualisiert. Zusätzlich zur deutschsprachigen Erläuterung der wichtigsten Inhalte dieser Auszüge durch die Rechtsanwälte der Kammer, erhalten Auftraggeber nun auch eine aktuelle Überarbeitung der Übersicht zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach englischem Recht.
Die aktualisierte Übersicht enthält abgesehen von einer Einführung alle derzeit erlaubten Formate für die Erstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung nach englischem Recht in einer deutsch-englischen Gegenüberstellung, um ein bestmögliches Verständnis der britischen Jahresabschlüsse zu ermöglichen. Dabei werden auch die Regelungen für Kleinstunternehmen berücksichtigt.
Durch die zusätzliche Beilage sollen für deutsche Unternehmen die Auswertung der Auszüge aus dem britischen Gesellschaftsregister erleichtert werden.
Nähere Informationen zu den Auskunftsbedingungen der Deutsch-Britischen Industrie- und Handelskammer sowie das Bestellformular sind auf den Internetseiten der AHK unter „Firmenauskünfte“ verfügbar. Weitere Auskünfte erteilt:
Deutsch-Britische Industrie- und Handelskammer
Angelika Baumgarte
Leiterin Rechtsabteilung
Telefon: +44 (0)20 7976 4140
E-Mail: legal@ahk-london.co.uk