Entsendebetriebe, die Mitarbeiter zur Dienstleistungserbringung in die Schweiz entsenden, müssen während der Entsendung die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen nach Schweizer Kriterien erfüllen.
Bislang wurden Verstöße gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen mit einer Verwaltungssanktion in Höhe von bis zu 5.000 Schweizer Franken gebüßt. Per 1. April 2017 ist bei einem Verstoß gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen folgendes möglich:
Bei schweren Verstößen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen können die Verwaltungssanktion in Höhe von 30.000 Schweizer Franken und das Arbeitsverbot kumulativ ausgesprochen werden.
Für Rückfragen zu dieser Gesetzesänderung stehen die Kollegen der Handelskammer Deutschland-Schweiz (AHK Schweiz) zur Verfügung:
Marita Della Rossa
Melde- & Bewilligungsverfahren
Tel.: +41 44 283 61 82
E-Mail: marita.dellarossa(at)handelskammer-d-ch.ch
http://www.handelskammer-d-ch.ch
Ein Merkblatt zu Arbeitnehmerentsendungen in die Schweiz ist auf den Internetseiten der IHK Hannover im Bereich „International/Zoll“ verfügbar.