Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland bis Mitte Juni. Hintergrund sind die starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, und der weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, Rückreisen aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.
Warenverkehr
An den Landgrenzen werden wieder Grenzkontrollen durchgeführt, wobei Reisende ohne triftige Gründe zurückgewiesen werden. Der Warenverkehr, Berufspendler, aber auch Reisende zur Rückkehr an ihren Wohnort können weiterhin reisen, sofern sie keine Krankheitssymptome aufweisen. Insbesondere der Warenverkehr soll mit Unterstützung der Europäischen Kommission prioritär behandelt werden. Dazu hat die Kommission Leitlinien für Grenzmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Verfügbarkeit von Gütern vorgelegt, die mit sofortiger Wirkung gültig sind. „Grüne Korridore“ an den EU-Binnengrenzen sollen wesentlichen Gütern Vorfahrt beim Grenzübertritt geben: Die Mitgliedstaaten müssen den freien Verkehr aller Waren erhalten und vor allem die Lieferkette von lebensnotwendigen Produkten (Medikamente, medizinische Geräte, lebensnotwendige und verderbliche Lebensmittel, lebende Tiere) gewährleisten und prioritäre Fahrspuren ausweisen.
Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie grenzüberschreitendes Reisen - auch zur Durchreise - aus berufsbedingten Gründen oder zur Ausübung einer Berufstätigkeit zur Durchführung von Vertragsleistungen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, EU-Parlamentarier, akkreditierte Diplomaten). Dies ist durch Mitführung geeigneter Unterlagen (u.a. Arbeitsvertrag, Auftragsunterlagen, Grenzgängerkarte) zu belegen.
Ein- und Ausreise Deutschland
Deutschland kontrolliert vorerst bis zum 15. Mai Ein- und Ausreisen an den Grenzen zu Dänemark, Luxemburg, Frankreich, Schweiz und Österreich sowie (luftseitig) zu Italien und Spanien. Die Grenzkontrollen zu Luxemburg sollen mit Ablauf des 15. Mai enden, Frankreich, die Schweiz, Österreich und voraussichtlich auch Dänemark sollen dann am 15. Juni folgen. Dabei gibt es Ausnahmen für Berufspendler und den Warenverkehr. Einreisen für berufliche Tätigkeiten im Rahmen einer Erwerbstätigkeit, die in der EU bereits ausgeübt wird sowie Dienst- oder Geschäftsreisen und Entsendungen sind weiterhin möglich. In jedem Fall sollte eine Auftragsbestätigung des Kunden vorliegen.
Weitere Ausnahmen exisitieren für Einreisen aus triftigem Grund, u.a. ärztliche Behandlungen, familiäre Todesfälle und (nachweisbare) Umstände des jeweiligen Einzelfalls. Präziesierungen dazu finden sich im FAQ der Bundespolizei.
Zudem bleibt die Rückreise von EU-Bürgern (einschließlich aus Großbritannien) und Bürgern aus Liechtenstein, der Schweiz, Norwegen und Island mit ihren Familienangehörigen sowie Drittstaatsangehörigen in ihre Herkunftsstaaten oder in den Staat, in dem sie zum Aufenthalt (längerfristige Aufenthaltstitel) berechtigt sind, mittels Durchreise durch Deutschland oder zu ihrem gewöhnlichen Aufenthalt/Wohnsitz in Deutschland zulässig.
Bei Anhaltspunkten für eine Erkrankung mit dem Covid-19 im grenzüberschreitenden Verkehr nach Deutschland wird die Bundespolizei unverzüglich die örtlich zuständigen Gesundheitsbehörden hinzuziehen. Diese nehmen im Einzelfall die medizinische Bewertung vor und entscheiden über eine etwaige Behandlung. Ähnliche Gesundheitschecks gibt es an den Grenzen anderer Länder. Personen die im Verdacht stehen erkrankt zu sein, wird die Einreise verwehrt oder Quarantänemaßnahmen angeordnet.
Zusätzlich zu Einreisebeschränkungen müssen sich Einreisende nach Deutschland aus dem Ausland unabhängig von der Nationalität (also auch deutsche Staatsbürger) unter Umständen in Quarantäne begeben. Die Regelungen dazu sind in den Corona-Verordnung der einzelnen Länder zu finden. Allgemiene Informationen sowie die Regelungen in Niedersachsen stehen hier.
Allgemein
Schweiz
Österreich
Frankreich
Polen
Dänemark
Niederlande
Belgien
Luxemburg
Italien
Spanien
Tschechien
Slowakei
Rumänien
Bulgarien
Schweden
Norwegen
Vereinigtes Königreich
Estland, Lettland, Litauen