Aufgrund der Ausbreitung des Coronarvirus in Italien hat der Präsident Conte per Dekret die Schutzzone, die bisher nur in einigen Regionen Italiens gegolten hat, auf das gesamte Land ausgeweitet.
Die AHK Italien gibt einen Überblick, auf was sich Unternehmen einstellen müssen. Detaillierte Informationen stellt die AHK in einer Sonderseite in deutscher Sprache zur Verfügung. Zudem bietet die AHK kurzfristig Webinare zu relevanten Themen zum Beispiel zu Auswirkungen auf die Lieferkette oder Verträge an.
Bewegungen aus nachgewiesenen Arbeits- und Gesundheitsgründen sind erlaubt, aber es ist notwendig, ein Selbstzertifizierungsformular auszufüllen und bei sich zu haben, in dem die Gründe für die Bewegung angegeben werden.
Die neuen Beschränkungen führen zu keiner Einschränkung des Warenverkehrs. Für spezifische Fragen empfiehlt die AHK Italien eine direkte Kontaktaufnahme mit den italienischen Kunden/Lieferanten.
Die Aktivitäten in allen Schulen und Universitäten wurden ausgesetzt. Auch in diesem Fall werden E-Learning-Lösungen eingesetzt.
Mit dem Gesetzesdekret wurden alle Veranstaltungen jeglicher Art und alle Formen von Treffen ausgesetzt, die an öffentlichen oder privaten Orten stattfinden und bei denen der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Die Öffnungszeiten von Cafés, Restaurants und einigen Geschäften wurden begrenzt und in allen Räumen (Geschäfte, Einkaufszentren, Büros) wird der Sicherheitsabstand von mindestens einem Meter zwischen den Personen vorgeschrieben.
Alle Einschränkungen sind bis zum 3. April 2020 gültig.
Auch die AHK Italien hat Veranstaltungen und Meetings verschoben und Maßnahmen getroffen, um Initiativen fortzusetzen, die die Arbeit aus der Ferne ermöglichen. Veranstaltungsaktivitäten sollen so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden.
Für aktualisierte und verifizierte Informationen und für alle Maßnahmen und Vorkehrungen, die zu treffen sind, um der Verbreitung von Covid-19 entgegenzuwirken, gibt es eine Spezialwebsite des Gesundheitsministeriums: Italienisch: http://www.salute.gov.it/nuovocoronavirus
Englisch: http://www.protezionecivile.gov.it/risk-activities/health-risk/emergencies/coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Italien stellen zudem die Deutsche Botschaft in Italien, die Italienische Botschaft in Berlin unter dem Punkt „Aktuelle Meldungen“ und das Auswärtige Amt in Berlin zur Verfügung.
Fragen zum Geschäft in Deutschland, hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen sowie eine FAQ-Liste rund um das Coronavirus, stehen auch auf den Seiten des DIHK.
Österreich stoppt Einreise aus Italien
Österreich erlaubt keine Einreisen mehr aus Italien, Ausnahmen sind nur mit ärztlichem Attest möglich. Die Durchreise aus Italien zum Beispiel nach Deutschland ist nur noch möglich, wenn kein Zwischenstopp in Österreich eingelegt wird. Die italienisch-österreichische Grenze ist für Personen- und Warenverkehr hierzu weiterhin geöffnet. Der Passagierverkehr mit Zug oder Flug nach Italien wird zudem eingestellt. Österreichische Staatsbürger werden in Zusammenarbeit mit dem Außenministerium zurückgeholt. Nach der Ankunft gilt dann eine zweiwöchige häusliche Isolation.
Außerdem werden in Österreich bis Anfang April alle Veranstaltung in geschlossenen Gebäuden mit mehr als 100 Menschen verboten. Davon betroffen sind unter anderem Theater und Konzerte. Für Veranstaltungen im Freien gilt ein Verbot ab einer Größe von mehr als 500 Menschen. Auch der Lehrbetrieb an Unis und Fachhochschulen wird eingestellt.
Aktueller Hinweis der IHK
Die IHK rät Unternehmen aktuell dringend dazu, sich vor einer Reise ins Ausland beim Auswärtigen Amt oder bei den Botschaften über Änderungen oder Reisebeschränkungen zu informieren. Weitere Informationen wo das möglich ist stehen hier.