Wegen einer Mutation des Coronavirus dürfen seit heute, 22. Dezember keine Reisenden mehr im Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugverkehr aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien, Nordirland und Südafrika nach Deutschland befördert werden. Der Reiseverkehr wird vorerst bis einschließlich 6. Januar 2021 ausgesetzt. UPDATE: Das Bundeskabinett hat die Verordnung bis zum 20. Januar 2021 verlängert!
Vom Beförderungsverbot ausgenommen sind:
Testpflicht für alle Eingereisten
Personen, die seit dem 22. Dezember 2020 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich in den letzten zehn Tagen vor der Einreise im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder in der Republik Südafrika aufgehalten haben, sind verpflichtet, dem zuständigen Gesundheitsamt oder der sonstigen vom Land als zuständige Behörde im Sinne des Infektionsschutzgesetzes bestimmten Stelle bei der Einreise einen negativen Coronatest vorzulegen (bei direkter Einreise: im Rahmen der Einreisekontrolle der mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörde), der nicht älter als 48 Stunden ist. Der Test muss die Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen. Alternativ kann der Test direkt bei der Einreise vorgenommen werden.
Rückholflüge geplant
Ab dem 1. Januar 2021 sollen Personen mit Wohnsitz und Aufenthaltsrecht in Deutschland durch spezielle Flüge, die von der Bundesregierung organisiert werden, zurückgeholt werden.
Die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf neuartige Mutationen des Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ vom 21. Dezember gilt ab dem 22. Dezember und bis einschließlich 6. Januar 2021.
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