Das britische Brexit-Ministerium hat am 23. August 2018 mit der Veröffentlichung der Brexit Preparedness Notices begonnen. Zunächst wurden 25 dieser Hinweise veröffentlicht, weitere angekündigt. Das meldet GTAI.
Die Themen der ersten Notices umfassen neben dem Warenhandel und der umsatzsteuerlichen Behandlung des Geschäftsverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich auch konkrete Themen wie zum Beispiel das Schicksal des europäischen Beihilferechts, der Regulierung (das heißt im Wesentlichen: Qualitätskontrolle) von Medikamenten und Medizinprodukten oder Produktkennzeichnungsvorschriften für bestimmte Waren.
Das Vereinigte Königreich folgt mit diesen Notices dem Vorbild der EU, die seit einiger Zeit Brexit Preparedness Notices veröffentlicht und im Juli europäische Firmen ausdrücklich dazu aufgerufen hat, sich unter anderem auch auf ein Scheitern der Austrittsverhandlungen vorzubereiten. Beide Seiten betonen, dass sie von einem Erfolg der Austrittsverhandlungen ausgehen und ein Scheitern weder das gewünschte noch das wahrscheinlichste Szenario ist. Allerdings sei es wegen der erheblichen Auswirkungen, die ein solches Szenario auf die Wirtschaft hätte, fahrlässig, sich nicht darauf vorzubereiten.
Internetseite der britischen Regierung „How to prepare if the UK leaves the EU with no deal”