Verlässt das Vereinigte Königreich (VK) die EU am 31. Oktober 2019 ohne Austrittsabkommen, wird es zu einem Drittland mit allen Konsequenzen. Welche das sein werden, dazu haben die Europäische Kommission und die britische Regierung zahlreiche Mitteilungen, Leitfäden und Handreichungen veröffentlicht. Die EU und das Vereinigte Königreich haben hierbei unterschiedliche Herangehensweisen. Eine Zusammenstellung von Germany Trade & Invest (GTAI) verlinkt auf die relevanten Seiten der für Zollverfahren zuständigen Institutionen auf beiden Seiten des Kanals.