Bei der Einreise von EU- und EWR-Bürgern in das Vereinigte Königreich soll sich vorerst nichts ändern. Allerdings soll die Möglichkeit, nur mit einem Personalausweis einzureisen, im Laufe des Jahres 2020 wegfallen. Sollte es zu einem No-deal Brexit kommen, werden im Laufe des Jahres 2020 zudem weitere Informationen zum Aufenthaltsrecht veröffentlicht. Die GTAI hat die neuen Regeln zusammengefasst:
Ausdrücklich wird gesagt, dass nach dem Austrittsdatum eingereiste Staatsangehörige der EU- und EWR-Mitgliedsstaaten sowie der Schweiz bis zum 31. Dezember 2020 zunächst für bis zu drei Monate im Vereinigten Königreich leben, arbeiten und studieren dürfen.
Für diejenigen, die über den 31. Dezember 2020 hinaus im Vereinigten Königreich leben und arbeiten wollen gibt es, abhängig von ihrem aktuellen Wohnsitz, zwei Möglichkeiten. Wer schon vor dem Austrittstag seit fünf Jahren oder länger im Vereinigten Königreich lebt, kann den so genannten „settled status“ beantragen, gegebenenfalls den „pre-settled status“ bei weniger als fünf Jahren. Der „settled status“ gibt ein dauerhaftes Recht auf Aufenthalt im Vereinigten Königreich. Wer hingegen erst nach dem Austrittstag einreist, um dort für eine gewisse Dauer zu leben, soll sich für die so genannte „European temporary leave to remain“ (Euro TLR) registrieren können. Wer eine Bewilligung erhält, wird dann für bis zu 36 Monate ab der Gewährung im Vereinigten Königreich leben, arbeiten, studieren und öffentliche Dienste (zum Beispiel den staatlichen Gesundheitsdienst) in Anspruch nehmen können.