Nach einem Austritt Großbritanniens aus der EU Ende März 2019 soll eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 folgen. Um Unternehmen bei der Vorbereitung auf den Brexit zu unterstützen, haben die Industrie- und Handelskammern eine Checkliste erarbeitet, die Hinweise zu 17 Themenfeldern von Zollförmlichkeiten bis hin zum Umgang mit einer Limited enthält.
Am 29. März 2019 verlassen die Briten die Europäische Union. Das ist definitiv. Sehr wahrscheinlich ist, dass es nach dem Ausstieg eine Übergangsphase geben wird. Sie würde am 31. Dezember 2020 enden. In dieser Zeit ist Großbritannien politisch schon außen vor, wirtschaftlich soll aber vorerst durch die Mitgliedschaft in Zollunion und Binnenmarkt alles beim Alten bleiben. Nach der Übergangsphase wird das Vereinigte Königreich zum Drittstaat. Ob es gelingt, rechtzeitig ein Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich abzuschließen, ist ungewiss. Sollte es zu keiner Einigung auf eine Anschlusslösung kommen, würde der Handel zwischen Großbritannien und der EU lediglich nach den WTO-Regeln erfolgen.
Klar ist bereits jetzt: Unternehmen müssen sich auf Veränderungen einstellen. Insbesondere im Warenverkehr wird es eine Reihe von Verschlechterungen geben. Die Vorbereitungen in Unternehmen auf den Brexit können umfangreich sein – abhängig unter anderem vom künftigen Engagement in Großbritannien, von der Unternehmensgröße und der Branche. Die beigefügte Checkliste soll zeigen, wo Anpassungsbedarf in Unternehmen herrscht. Die Themen werden im Lichte der Verhandlungsergebnisse schrittweise erweitert und aktualisiert.
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