Ende Oktober 2019 haben sich die Europäische Union und das Vereinigte Königreich auf eine überarbeitete Version des Austrittsabkommens geeinigt, welches die Zeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 31. Januar 2020 regeln soll. Das Abkommen sieht eine Übergangsphase vor, die voraussichtlich am 31. Dezember 2020 endet.
Das Vereinigte Königreich ist nach dem 31. Januar 2020 zwar formal kein Mitgliedstaat der EU mehr, wird aber für die Dauer der Übergangsphase noch als solcher angesehen und behandelt. Erst nach Ende der Übergangsphase ist das Vereinigte Königreich als Drittstaat anzusehen. GTAI hat in einer kurzen, aktuellen Publikation die Übergangsphase anschaulich erklärt.
Auch das Bundesministerium der Finanzen geht in der aktuellen Fassung seines Brexit-FAQs auf Fragen zu Zollrecht, Steuern (z. B. Umsatzsteuer) und Finanzdienstleistungen während der Übergangsphase ein.