Am 19. Mai hat die britische Regierung ihren neuen WTO-Zolltarif veröffentlicht, der nach dem Ende der Brexit-Übergangsphase ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten wird. Danach gelten für Einfuhren in das Vereinigte Königreich nicht mehr der Gemeinsame EU-Zolltarif, sondern der neue, sogenannte UK Global Tariff (UKGT). Der Zolltarif orientiert sich weitgehend an den EU-Zöllen. Dies berichtet der DIHK aus seinem Büro in Brüssel.
Die Zölle für wichtige Agrarprodukte wie Lamm-, Rind- und Geflügelfleisch werden beibehalten. Gleiches gilt für die Automobilbranche, wo weiterhin Zölle in Höhe von 10 % fällig werden. Für Kühlschränke und Spülmaschinen will das Vereinigte Königreich hingegen in Zukunft keine Zölle erheben. Insgesamt sollen 60 % der Waren zollfrei in das Vereinigte Königreich gelangen.
Germany Trade & Invest (GTAI) listet auf, in welchen Bereichen sich der neue Zolltarif vom EU-Zolltarif unterscheidet, der bisher auch im Vereinigten Königreich gilt:
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