Am 31. Januar 2020 ist das Vereinigte Königreich (UK) aus der EU ausgetreten. Seither und bis zum Ende des Jahres 2020 gilt eine Übergangsphase, in der die wirtschaftlichen Beziehungen nach den Regeln des EU-Binnenmarkts erfolgen. Doch bis heute wissen die Unternehmen nicht, wie die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und dem UK ab 1. Januar 2021 ausgestaltet sein werden. Von Seiten der EU wird weiterhin darauf hingearbeitet, Regelungen in Bezug auf ein Level-Playing-Field zu erzielen. Dazu gehören unter anderem einheitliche Regelungen zu Staatsbeihilfen und Umweltstandards, um auch künftig einen offenen und fairen Wettbewerb zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zu gewährleisten. Zudem soll es ein umfassendes Abkommen ohne Mengenbeschränkungen und ohne Zölle für Waren geben.
Die Zeit für eine Einigung ist denkbar knapp. Um ein rechtzeitiges Inkrafttreten eines Abkommens unmittelbar nach dem Ende der Übergangsphase am 31. Dezember 2020 garantieren zu können, müssen die Verhandlungen zeitnah abgeschlossen sein. Ein Handelsvertrag über die künftigen Beziehungen zwischen der EU und UK müsste sowohl vom Europäischen als auch vom britischen Parlament ratifiziert werden und auch die nationalen Regierungen der EU benötigen Zeit für die Implementierung des Vertrages.
Eine Zusammenfassung des DIHK zeigt, wie sich Unternehmen in den Bereichen Zoll, Warentransport, Dienstleistungen, Zertifizierungen und Datenschutz vorbereiten können. Die Informationen basieren auf den sektorspezifischen Vorbereitungsempfehlungen der Europäischen Kommission die auf der Sonderseite Startklar für das Ende des Übergangszeitraums in deutscher Sprache einsehbar sind sowie der Sonderseite der britischen Regierung zur Brexit-Vorbereitung im Internet.