Am 26. Dezember 2016 ist das neue italienische Arbeitnehmer-Entsendegesetz in Kraft getreten, das die Richtlinie 2014/67/EU in italienisches Recht umgesetzt hat. Darin sind neue Verpflichtungen für im EU-Ausland ansässige Unternehmen, die Arbeitnehmer nach Italien entsenden, vorgesehen. Die Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK) beschreibt diese Änderungen in einer aktuellen Publikation.
Folgende Themen finden in der Publikation Beachtung:
Weitere Fragen zur Entsendung von Arbeitnehmern nach Italien beantwortet:
Carolina Pajè
Netzwerk "Recht & Steuern"
Deutsch-Italienische Handelskammer (AHK)
Tel. 0039 02 398009-52
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