Die Deutsch-Norwegische Handelskammer (AHK) beschreibt in einer aktuellen Publikation, was bei der Durchführung von Aufträgen in Norwegen beachtet werden muss.
Was muss man bei der Anmeldung von Aufträgen und Arbeitnehmern in Norwegen beachten? Welche steuerlichen Pflichten bestehen gegenüber den norwegischen Behörden? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der aktuelle „Leitfaden für ausländische Gewerbetreibende und Arbeitnehmer“, Deutsch-Norwegische Handelskammer (AHK). Die zehnseitige Broschüre listet zudem wichtige Adressen sowie die Kontaktdaten von Steuerexperten auf.
Folgende Themen finden in der Publikation Beachtung:
1. Registrierung
2. Umsatzsteuer
3. Vorübergehende Einfuhr von Waren
4. Meldung des Auftrages und der
Arbeitnehmer
5. Aufenthaltsrecht
6. Sozialversicherung
7. Lohnsteuer
8. Steuervorauszahlung
9. Steuererklärung – Steuerbescheid
10. Steuerpflicht
11. Rechtliche Besonderheiten
Der Leitfaden kann kostenlos auf den Internetseiten der AHK heruntergeladen werden.
Weitere Fragen zu dieser Thematik beantwortet die Rechts- und Steuerexpertin der Deutsch-Norwegischen Handelskammer (AHK):
Antje Duca
Tel.: +47 22 12 82 41
E-Mail: duca(at)handelskammer.no