Seit dem 1. Januar dieses Jahres gelten neue Dokumentationspflichten für ausländische selbständige Dienstleistungserbringer, die Arbeiten in der Schweiz ausführen. Außerdem wurden die Sanktionsmöglichkeiten erweitert.
Selbständig erwerbstätige Dienstleistungserbringer aus den EU-25/EFTA-Staaten sowie Unternehmen mit Sitz in den EU-25/EFTA-Staaten können während 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr ohne ausländerrechtliche Bewilligung in der Schweiz erwerbstätig sein. Für sie besteht lediglich eine Meldepflicht (sogenanntes Meldeverfahren). Für Arbeitseinsätze, die 90 Tage pro Kalenderjahr überschreiten, ist immer und für jede einzelne Person separat eine Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit bei der zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörde einzuholen (Bewilligungsverfahren). In jedem Fall müssen ausländische Arbeitgeber die sogenannten flankierenden Maßnahmen, insbesondere die Einhaltung der minimalen schweizerischen Lohn- und Arbeitsbedingungen, beachten. Die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen finden sich vornehmlich in allgemein verbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (in Deutschland heißen die Gesamtarbeitsverträge Tarifverträge) und betreffen in der Praxis im Wesentlichen den Mindestlohn und die Arbeitszeitvorschriften.
Das Meldeverfahren sowie die Verpflichtung zur Einhaltung der minimalen Schweizer Lohn- und Arbeitsbedingungen sind in der Schweizer Entsendegesetzgebung geregelt.
Neu eingeführt werden Dokumentationspflichten für ausländische selbständige Dienstleistungserbringer, die Arbeiten in der Schweiz ausführen, um die Scheinselbständigkeit zu bekämpfen. Des Weiteren wurden die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber ausländischen Dienstleistungserbingern und Unternehmen mit Sitz in der Schweiz erweitert. Bei Kontrollen müssen ausländische, selbständige Dienstleistungserbringer neu auf Verlangen der Kontrollorgane folgende Unterlagen vor Ort nachweisen:
Weitere Informationen:
Handelskammer Deutschland-Schweiz
Dr. Marion Hohmann-Viol, Rechtsanwältin
Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung
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