Das Vereinigte Königreich ist am 31. Januar 2020 nach 46 Mitgliedsjahren aus der Europäischen Union ausgetreten. Ein zuvor mit der EU ausgehandelter Austrittsvertrag war am 1. Februar 2020 in Kraft getreten und eröffnete eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 in der die alten Regeln noch galten. Seit dem 1. Januar 2021 gilt das Vereinigte Königreich als Drittstaat im Verhältnis zur Europäischen Union mit vielen steuerlichen und rechtlichen Implikationen. Ein Handels- und Kooperationsabkommen regelt seit dem 1. Januar 2021 in welchen Bereichen es besondere Regeln und Vereinfachungen gibt.
Für Unternehmen bedeutet der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union:
Zollbestimmungen, Warentransport, Dienstleistungen, Exportbeschränkungen, Datenübermittlung, Gesellschaftsrecht, Gerichtsbarkeit, Beschäftigung ...mehr
Warenverkehr, Dienstleistungserbringung, Geschäftsreisen, nicht-tarifäre Handelshemmnisse ...mehr
Umsatzbesteuerung, Warensendungen, Arbeitnehmerentsendungen, Einreise, Limiteds ...mehr
Übersicht über Änderungen und Handlungsempfehlungen für verschiedene Branchen und Sektoren ...mehr
Informationen für Unternehmen mit Fragen und Antworten zu Themen Warenverkehr, Erbringung von Dienstleistungen, Gesellschaftsrecht, Datenschutz und Rechte des geistigen Eigentums ...mehr
Am „Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft“ sowie die "Politische Erklärung zur Festlegung des Rahmens für die künftigen Beziehungen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich.“ ...lesen
Am 31.12.2020 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union das „Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits“ veröffentlicht. ...lesen