China hat mit Wirkung zum 28. März 2020, 00.00 Uhr, eine Einreisesperre für alle Einreisen von Ausländern nach China verfügt. Bislang mussten Einreisende für 14 Tage in Quarantäne, Ausländer ohne festen Wohnsitz in China oft auf eigene Kosten in Quarantänezentren. Nun geht China noch einen großen Schritt weiter. Dies berichtet das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Vom pauschalen Einreisestopp betroffen sind alle ausländischen Reisewilligen, die nach China auf der Grundlage eines bereits vorhandenen Visums oder einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis ein- bzw. zurückreisen wollen.
Alle bereits erteilten Visa und bisherigen Aufenthaltserlaubnisse verlieren mit dieser Regelung ab 28. März 2020, 00.00 Uhr ihre Gültigkeit. Ausgenommen hiervon sind lediglich Inhaber von diplomatischen, Dienst-, Courtesy- und C-Visa.
Transitaufenthalte von Ausländern in China, etwa zum Weiterflug aus China heraus und der bisherige visafreie Aufenthalt in bestimmten Fällen für einige Tage sind ebenfalls ausgesetzt.
Neue Visa werden nur noch für einen bestimmten, eingeschränkten Personenkreis erteilt (u.a. Ausländer, die nach China einreisen zur Durchführung „notwendiger wirtschaftlicher, technologischer und sonstiger Vorhaben“). Für alle diejenigen, für die eine Einreise unter diesen Voraussetzungen weiterhin möglich sein sollte, gelten bei Einreise die bis dahin jeweils aktuellen Quarantänebestimmungen weiter.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes mit den Hinweisen zu China.