Der neue Zollkodex der Union (UZK) wurde im Amtsblatt der EU auf 101 Seiten (L 269 vom 10.10.2013) veröffentlicht und erfuhr bereits eine Änderung.
Er trat am 30. Oktober 2013 in Kraft und ersetzt den bisherigen Zollkodex.
Die neue Fassung war notwendig, weil es u.a. Probleme mit der IT-technischen Umsetzung, der Zuständigkeitsverlagerung auf die Zollbehörden gab. Der alte Zollkodex entsprach auch nicht mehr den Regelungen des im Dezember 2009 in Kraft getretenen Vertrages von Lissabon.
Bislang fehlt noch die zum UZK gehörende Durchführungsverordnung. Somit werden einige Artikel des UZK erst ab 1. Mai 2016 gelten.
Artikel 286-288 (Seiten 87 und 88 der PDF-Datei) des UZK regeln, welche Artikel bereits am 30. Oktober 2013 in Kraft getreten sind und welche ab 1. Mai 2016 gelten werden.
Bei den seit 30. Oktober 2013 geltenden Regelungen handelt es sich vorwiegend um Vorschriften, die die Kommission ermächtigen, delegierte Rechtsakte zu erlassen – das bedeutet Regelungen für bestimmte Bereiche (ohne den EU-Rat und das EU-Parlament) festzulegen.
Die im UZK genannten Regelungen sollen Erleichterung schaffen. So ist z.B. die zentrale Zollabwicklung vorgesehen – aber auch die Verkürzung von Abfertigungszeiten. In vielen Fällen müssen Wirtschaftsbeteiligte über den AEO-Status verfügen, um Bewilligungen für entsprechende Vereinfachungen zu erhalten.