Verbindliche Zolltarifauskünfte werden in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ausschließlich von hierzu autorisierten Zollbehörden erteilt. Die Liste der Zollbehörden, die in den EU-Mitgliedesstaaten zur Entgegennahme eines Antrages auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft bestimmt worden sind, wird regelmäßig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die aktuelle Fassung ist im Amtsblatt der EU Nr. C110 vom 23. März 2018 (Verbindliche Zolltarifauskunftsbehörden) enthalten.
In der Bundesrepublik ist dafür nur noch das Hauptzollamt in Hannover zuständig. Die Anschrift lautet:
Hauptzollamt Hannover
Waterloostraße 5
30169 Hannover
Nähere Einzelheiten zur Antragstellung und dem Verfahren in der Bundesrepublik befinden sich auf der Seite der deutschen Zollverwaltung.
Die IHK Hannover kann keine Anträge annehmen und bearbeiten. Sie kann zum Bearbeitungsstand der Anträge, zur Bearbeitungsdauer und auch zu sonstigen Antragabläufen keine Hinweise geben oder Aussagen treffen.