Mit einer neuen Webseite vereinfacht die EU-Kommission den Zugang zu umfangreichen Informationen über so genannte einzige (grenzüberschreitende) Bewilligungen. Diese Seite wurde den Informationen der Generaldirektion Steuern und Zollunion hinzugefügt.
"Einzige Bewilligung“ bedeutet: Eine Bewilligung, die jeweils verschiedene Zollverwaltungen (d.h. Zollbehörden in verschiedenen Mitgliedstaaten) berührt, für die Überführung und/oder Beendigung eines Verfahrens, für die Lagerung, für aufeinander folgende Be- oder Verarbeitungsvorgänge oder Verwendungen.
Wenn zum Beispiel ein Unternehmen beabsichtigt, im Rahmen der aktiven Veredelung die Veredelungsvorgänge nicht nur in Spanien sondern zusätzlich auch noch in Frankreich und Italien durchzuführen zu lassen, so können diese Vorgänge mit einer einzigen Bewilligung vorgenommen werden.
Auf der neuen Internetseite sind nicht nur allgemeine Hintergrundinformationen zur einzigen Bewilligung zu finden, sondern auch Referenzen zu den entsprechenden Webseiten der Mitgliedstaaten mit Kontaktadressen. Damit erhalten alle "Zollinteressierten" erstmals Informationen über die Bewilligung in den verschiedenen Mitgliedstaaten.