Für die Verwendung eines einheitlichen Zolldienstsiegels in allen EU-Mitgliedstaaten gibt es derzeit nach Ansicht der Bundesregierung keine Rechtsgrundlage. Dies teilte sie in ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim nichtkommerziellen Reiseverkehr mit.
Die Gestaltung der Dienstsiegel und die Ausstattung mit Sicherheitsmerkmalen sei Sache der nationalen Behörden. Die Bundesfinanzverwaltung habe auf europäischer Ebene jedoch erreicht, dass in Österreich und den Niederlanden Stempelsicherheitsfarben verwendet werden, die den in Deutschland vorgeschriebenen Merkmalen entsprechen. Diese könnten mit den hier verwendeten Prüfgeräten auf Echtheit untersucht werden. Eine Ausweitung des Stempelsicherheitssystems auf andere EU-Staaten würde die Regierung nach eigener Aussage unterstützen, heißt es weiter. Durch die einheitliche Verwendung von Stahldienstsiegeln mit Sicherheitsmerkmalen für Ausfuhrbestätigungen und durch die Einführung der Stempelsicherheitsfarbe "Zollblau" sowie entsprechender Prüfgeräte habe die Bundesregierung die Betrugsbekämpfung aufgenommen.