Seit Juli 2002 gibt es im Bundeswirtschaftsministerium eine Streitschlichtungsstelle (kurz: SOLVIT-Stelle), an die sich Bürger und Unternehmen bei Problemen mit anderen Behörden im EU-Binnenmarkt wenden können.
Diese SOLVIT-Stelle ist Teil eines von der Europäischen Kommission organisierten Netzwerkes, das in den Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten angesiedelt ist. Bürger und Unternehmen in Deutschland, die Probleme mit Behörden anderer Mitgliedstaaten haben, weil diese EU-Binnenmarktvorschriften nicht richtig anwenden, können ihren Fall bei der SOLVIT-Stelle im Bundeswirtschaftministerium vortragen. Dort wird er geprüft, und in einem Online-Datenbanksystem erfasst. Dieses übermittelt ihn automatisch an die SOLVIT-Stelle des anderen Mitgliedstaates, welche dann innerhalb von 10 Wochen eine Problemlösung vorschlagen soll.
Nach Aussage des BMWi kann zum Beispiel ein deutscher Maschinenhersteller, der keine technische Zulassung für den Markt eines anderen Mitgliedstaats erhält, obwohl die europäischen Standards erfüllt sind, auf eine schnelle Lösung des Problems hoffen, ohne sich selbst mit Behörden und Gerichten des anderen Staates auseinander setzen zu müssen. Andere Bereiche, in denen bei der Lösung konkreter Problemfälle geholfen werden soll, sind:
Ziel ist es, Bürgern und Unternehmen einen kostengünstigen und kurzfristigen Service zu bieten, um Problemfälle des europäischen Binnenmarktes zu lösen. Der enge bilaterale Kontakt zwischen den SOLVIT-Stellen ermöglicht eine unbürokratische Behandlung des Falles und stellt damit eine interessante Alternative zu den herkömmlichen Beschwerdeverfahren dar.
Weitere Informationen über SOLVIT:
Für allgemeine Auskünfte zum Europäischen Binnenmarkt sind die SOLVIT Stellen nicht zuständig. Mit solchen Fragen können sich Interessenten an andere EU-Auskunftsstellen wenden.