Seit dem 1. Juli 2003 können im Internet auf der Homepage der Generaldirektion TAXUD elektronisch Abfragen über in der Union geltende verbindliche Zolltarifauskünfte (VZTA) vorgenommen werden. Mit dieser elektronischen Datenbank wird es für die Wirtschaftsbeteiligten erheblich einfacher, bei Unklarheiten über die Eintarifierung/Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur mehr Rechtssicherheit zu erlangen. Der Zugang zur Datenbank ist kostenfrei.
Zolltechnische Prüfungs- und Lehranstalten in den EU-Mitgliedsstaaten erteilen auf Antrag verbindliche Auskünfte zur Feststellung der richtigen Warennummer, was für die Im- und Exporteure von entscheidender Bedeutung sein kann zum Beispiel zur Beachtung von Einfuhrgenehmigungs- bzw. Einfuhrlizenzpflichten, Höhe der Einfuhrabgaben, Anwendung der Präferenzursprungsregeln, Beachtung von Ausfuhrgenehmigungs- bzw. Ausfuhrlizenzpflichten. Von den EU-Unternehmen wird nachteilig bewertet, dass diese verbindliche Zolltarifauskunft bisher nur in der Europäischen Union Gültigkeit besitzt und damit andere Länder nicht bindet in ihrer Entscheidung.
Nach Ansicht der IHK Hannover wird mit dieser neuen Datenbank in einer schwierigen und gleichzeitig entscheidenden Außenwirtschafts- und Zollthematik eine wesentliche Transparenz erreicht und damit das Ziel der weltweiten Anerkennung entscheidend verbessert, weil erläuternde Hinweise zu den Entscheidungen enthalten sind und so die Akzeptanz im Ausland weiter steigen müsste.
15.7.2005