Die Europäische Kommission hat die aktuelle Fassung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Als wichtiges Hilfsmittel dient diese Zusammenstellung zur Orientierung, um die rechtmäßige Nummer herauszufinden, die in Deutschland bzw. innerhalb der EU gilt.
Fast wöchentlich werden im Amtsblatt der EU einzelne Erläuterungen zu den unterschiedlichsten Waren veröffentlicht und es ist sehr aufwändig, diese jedes Mal individuell zu prüfen. Deshalb wird oft auf das Sammelwerk der Kommission gewartet, in dem die bisherigen und die neuen Hinweise enthalten sind. Der Zeitraum bis zum neuen Sammelwerk beträgt meistens zwei bis vier Jahre.
Diese Erläuterungen nutzen die mit der Zoll- und Statistikanwendung betrauten Mitarbeiter in den Unternehmen und Verwaltungen, weil dort aktuelle Produktbeispiele beschrieben sind und so die Übertragung auf die eigenen Waren leichter fällt.
Die Erläuterungen beziehen sich besonders auf die Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif. Die aktuelle Fassung der Erläuterungen wurde in deutscher Fassung im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Gerade beim Import hängen von der Zolltarifnummer (das sind die ersten 8 Ziffern der Warennummer ergänzt um mindestens 3 weitere Ziffern für die nationalen Besonderheiten) die Höhe des Zollsatzes ab.
Aber auch Exportbetriebe nutzen diese Erläuterungen gerne, um die Waren für das Ausland richtig einzuklassifizieren.
In Ländern außerhalb der EU können durchaus andere Nummern Anwendung finden, weil dort eine andere Meinung/Auffassung vertreten wird zur Einreihung des Produktes. Das sollte mit der weltweiten Einführung des Harmonisierten Systems (HS) im Jahr 1988 eigentlich verhindert werden, ist aber wohl schwieriger verlaufen als anfangs angenommen. Nach dem HS sollten die ersten sechs Ziffern weltweit einheitlich sein und die weitere Nummernfolge davon abhängig gemacht werden, ob das Einfuhrland eine weitere Unterteilung festgelegt. Bei Unterschieden kann man nicht automatisch eine Zollhinterziehungsabsicht unterstellen.
Die gültigen Warennummern/Zolltarifnummern in den ausländischen Einfuhrländern sind einsehbar in der EU-Datenbank (Market Access Database unter Tariffs). Nach der Auswahl des Landes und der Warenart werden die Zollsätze und die weiteren Einfuhrabgaben angezeigt.
Eine weitere Möglichkeit sich mit Anmerkungen und Erläuterungen der richtigen Numerierung in Deutschland bzw. der EU anzunähern, sind die Beschreibungen der deutschen Zollverwaltung unter www.zoll.de > Elektronischer Zolltarif > EZT-online Auskunftsanwendung > zur Einfuhr > Einreihung > Warennomenklatur
Dort werden auch die Anmerkungen und Erläuterungen aus Brüssel zeitnah eingepflegt, so dass man sie parallel finden kann für das jeweilige Produkt
das einklassifiziert werden soll.
Die falsche Einreihung von Waren in den Zolltarif zählt zu den häufigsten Fehlerquellen bei Zoll-Betriebsprüfungen und kann für Exporteure und Importeure erhebliche Konsequenzen haben. Wie es richtig geht, zeigen die IHK-Seminare "Einreihung von Waren in den Zolltarif". Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung gibt es im Veranstaltungskalender.