Zur Umgehung von EU-Antidumpingzöllen bedienen sich Betrüger zumeist falscher Ursprungsbescheinigungen. So versenden Schmuggler Waren wie Stahlerzeugnisse, chemische Zusätze oder Büromaterial beispielsweise von China oder Indien durch ein anderes Land, um den eigentlichen Ursprung der Waren zu verschleiern, bevor diese in das Gebiet der Europäischen Union gelangen. Die Umgehung der Antidumpingzölle geht nicht nur zulasten des europäischen Steuerzahlers, sondern hat auch zur Folge, dass durch Erzeugnisse, die auf diese Weise auf den EU-Markt gelangen, den rechtmäßig operierenden Unternehmen unter Umständen großer Schaden zugefügt wird.
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) sieht eine Kernaufgabe darin, die Wirtschaft vor diesen Wettbewerbsverzerrungen zu schützen und die Rechtseinhaltung in der EU durchzusetzen. Weitere Informationen über das OLAF sind (HIER) zu finden.
Informationen über die handelspolitischen Schutzmaßnahmen der Europäischen Union sind der Website der Generaldirektion “Handel” der Europäischen Kommission (HIER) zu entnehmen.
Die IHK-Organisation hat sich mit dieser speziellen Problematik für Importeure, die von sehr kurzfristigen und häufig besonders einschneidenden Zusatzabgaben betroffen sein können, frühzeitig beschäftigt und eine Datenbank entwickelt, die Auskünfte über bestehende und geplante Maßnahmen enthält. Betroffene Waren aus einzelnen Lieferländern sind dort genauso zu finden wie allgemeine Erläuterungen zum Antidumpingverfahren und das Angebot den Newsletter zu beziehen, der Importeure frühzeitig vorwarnt. Das Hanseatische Antidumpingregister ist (HIER) unter der Rubrik International zu finden.