Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat auf seiner Website Informationen zur Wareneingangsbescheinigung (WEB) und Internationalen Einfuhrbescheinigung (IEB) veröffentlicht (HIER).
Diese Bescheinigungen werden von deutschen Importeuren beantragt, wenn sie sensible Waren aus dem Drittland einführen (wollen) und die Aufsichtsbehörde im Lieferland nach den dortigen Exportkontrollregelungen eine solche Ankommensbescheinigung verlangt. Zweck ist damit, eine Übertragung der Überwachungspflicht bei sensiblen Gütern von den Kontrollbehörden des Lieferlandes zu den Aufsichtsbehörden des Empfangslandes.
Mit einer WEB wird auf der Grundlage einer erteilten Internationalen Einfuhrbescheinigung der tatsächliche Eingang der Waren im Bestimmungsland bestätigt. Im Lieferland/Drittland wird die WEB als „Delivery Verification Certificate“ bezeichnet.
Eine IEB ist in bestimmten Fällen die Voraussetzung dafür, dass die Genehmigungsbehörde des Lieferlandes eine Ausfuhrgenehmigung erteilt. Im Lieferland/Drittland wird die IEB als „International Import Certificate“ bezeichnet.
In den Merkblättern sind Beschreibungen für Importeure enthalten, in welchen Fällen die Bescheinigungen benötigt werden, wie die Antragsformulare auszufüllen sind und die Antragstellung abläuft. Außerdem findet sich auf der Internetseite die Möglichkeit, nach einmaliger Registrierung beim BAFA, die Vordrucke elektronisch auszufüllen.