Nur im Rahmen des Ausfallkonzepts für ATLAS-Ausfuhr ist ab dem 1. Juli 2009 die Verwendung des Einheitspapiers weiterhin zugelassen.
Das Ausfallkonzept kommt dann zur Anwendung, wenn der Teilnehmer oder die Zollstelle wegen technischer Störungen nachweisbar nicht in der Lage sind, die für ATLAS vorgesehenen Nachrichten zu übermitteln oder zu empfangen und die technische Störung nicht unmittelbar behoben werden kann. Dabei ist es unerheblich, in wessen Verantwortungsbereich die technische Störung liegt.
Es handelt sich bei dem Ausfuhranmeldungsvordruck, der im Rahmen des Ausfallkonzepts zu verwenden ist, um das Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit – EPAS. Der Ausfuhranmeldungsvordruck wurde im Vergleich zum bisherigen Vordrucksatz 0733 bzw. 0734 etwas modifiziert und enthält einige neue Felder, die allerdings keine Numerierung aufweisen.
Hintergrund ist, daß in den elektronischen Ausfuhranmeldungen zusätzliche sicherheitsrelevante Daten enthalten sein müssen, die sich aus dem Anhang 30A der Zollkodex-DVO ergeben. Aus diesem Grund muß auch der Ausfuhranmeldungsvordruck für das Ausfallkonzept in der Papierform zusätzliche Felder für die sicherheitsrelevanten Daten des Anhangs 30A Zollkodex-DVO vorsehen.
Das Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (Vordruck 033025) ist in drei Exemplaren auszufertigen (analog zum Vordrucksatz 0733). Sofern mehr als eine Warenposition angemeldet wird, ist zusätzlich die Liste der Warenpositionen zum Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (Vordruck 033026) in dreifacher Ausfertigung vorzulegen.
Das Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit (EPAS) sowie die Liste der Warenpositionen werden zu gegebener Zeit als elektronische Vordrucke unter www.zoll.de mit den o.g. Vordrucknummern 033025 und 033026 zur Verfügung gestellt. Der Ausdruck erfolgt auf Papier im DIN A 4-Format.
Damit sich die Teilnehmer schon mal mit der Optik der neuen Vordrucke vertraut machen können, hat die IHK Hannover die Publikation aus den Sofortnachrichten der Bundesfinanzverwaltung N 15/2009 vom 1. April 2009 hier abgebildet.
Es wird derzeit noch innerhalb der Bundesregierung geprüft, ob die papiergestützten Ausfuhranmeldungen im Rahmen des Ausfallkonzepts, weiterhin mit einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zugeteilten Nummer versehen werden müssen. Sobald diese Klärung und die Abstimmung mit den offenen Fragen der Vordruckverlage erfolgt ist, werden die Vordrucke sicherlich als elektronische Vordrucke angeboten.