Seit dem 7. Juni 2015 erhebt die Türkei Zusatzzölle auf Lampen der HS-Position 9405. Der Zusatzzoll richtet sich allein nach dem Ursprung der Waren und gilt für alle Ursprungsländer mit denen die Türkei weder ein Freihandelsabkommen noch eine Zollunion unterhält.
Der Zusatzzoll wird auch dann erhoben, wenn die Waren aus dem freien Verkehr der EU unter Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung A.TR eingeführt werden, da dieses Zollformular keine Angaben zum Ursprungsland enthält. Zum Nachweis des Ursprungs ist deshalb für Lampen der HS-Position 9405 ein Ursprungszeugnis erforderlich.
Die Zollsätze von 20 Prozent ergeben sich aus der Tabelle am Schluss des Erlasses vom 7. Juni 2015 [in Originalfassung].