Seit dem 20. Juni 2015 erhebt die Türkei Zusatzzölle auf Koffer, Aktentaschen, Schultaschen, Handtaschen und weitere Artikel der HS-Position 4202. Der Zusatzzoll richtet sich allein nach dem Ursprung der Waren und gilt für alle Ursprungsländer mit denen die Türkei weder ein Freihandelsabkommen noch eine Zollunion unterhält.
Der Zusatzzoll wird auch dann erhoben, wenn die Waren aus dem freien Verkehr der EU unter Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung A.TR eingeführt werden, da dieses Zollformular keine Angaben zum Ursprungsland enthält. Zum Nachweis des Ursprungs ist deshalb für die Produkte der HS-Position 4202 ein Ursprungszeugnis erforderlich.
Die konkret erhobenen Zollsätze von 30% ergeben sich aus der Tabelle am Schluss des Erlasses vom 20.06.2015 [in Originalfassung]. Die deutschsprachige Übersetzung der Warenauflistung sehen Sie hier.