Ab dem 16. Mai müssen bestimmte Waren die nach Simbabwe geliefert werden sollen vorab im Rahmen des CBCA (Consignment Based Conformity Assessment) Programms in Deutschland zertifiziert werden.
Über die Vorab-Zertifizierung von zu liefernden Waren in Deutschland soll sichergestellt werden, dass Produkte gängigen Standards entsprechen und kein Einfuhrrisiko für Simbabwe darstellen. Zudem wird der Warenwert geprüft und bestätigt. Folgende Produktkategorien werden von der Zertifizierungspflicht erfasst:
Eine genaue Auflistung der Waren innerhalb der einzelnen Kategorien finden Sie im Anhang. Für die Zertifizierung am Warenausgangspunkt wurde Bureau Veritas von der simbabwischen Regierung beauftragt. Ohne ein gültiges CBCA-Zertifikat werden Waren die unter die Vorab-Zertifizierungspflicht fallen ab dem 16. Mai vom simbabwischen Zoll abgewiesen.
Weitere Fragen zum Zertifizierungsprogramm beantwortet:
Alexej Engelhardt
Government Services & International Trade
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