Seit dem 23. Mai 2015 erhebt die Türkei Zusatzzölle auf Möbel und Bettausstattungen der HS-Positionen 9401 bis 9404. Der Zusatzzoll richtet sich allein nach dem Ursprung der Waren und gilt für alle Ursprungsländer mit denen die Türkei weder ein Freihandelsabkommen noch eine Zollunion unterhält.
Der Zusatzzoll wird auch dann erhoben, wenn die Waren aus dem freien Verkehr der EU unter Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung A.TR eingeführt werden, da dieses Zollformular keine Angaben zum Ursprungsland enthält. Zum Nachweis des Ursprungs ist deshalb für Möbel und Bettausstattungen der HS-Positionen 9401 bis 9404 ein Ursprungszeugnis empfehlenswert.
Die konkret erhobenen Zollsätze von 25 Prozent oder 50 Prozent ergeben sich aus der Tabelle am Schluss des Erlasses vom 23. Mai 2015 [in Originalfassung]. Die deutschsprachige Übersetzung der Warenauflistung sehen Sie hier.