Die nigerianische Regierung hat angeordnet, dass alle Containerladungen, die für Nigeria bestimmt sind, ab dem Verladedatum 1. Januar 2018 palettiert werden müssen. Dies meldet Germany Trade & Invest (GTAI).
Die neue Packvorschrift für Containersendungen im Zuge der Reform der Zollabfertigung wurde bereits Anfang Mai verkündet und sollte im Juli 2017 in Kraft treten.
Nach Angaben von Hapag Lloyd gilt eine Ausnahme von der Palettierungspflicht für folgende Ladungsgüter:
Die Nummer der elektronischen Form M ist zwingend auf Manifest und Konnossement anzugeben. Die Nichteinhaltung der Vorschriften kann erhebliche zeitliche Verzögerungen, Geldbußen oder Strafen bis hin zur Zurückweisung der Importlieferung zur Folge haben.
Ein kostenloses Merkblatt zu Einfuhrvorgaben nach Nigeria stellt GTAI auf Ihren Internetseiten zur Verfügung. Weitere Informationen zum Exportgeschäft mit Nigeria sind zudem auf einer speziellen Länderseite der IHK Gießen verfügbar.