Die ägyptische Botschaft hat mitgeteilt, dass im Falle von Ei-Importen in frischer, pasteurisierter, Pulver- oder Dotterform, künftig Prüfzertifikate vorgelegt werden müssen, die die zulässigen Höchstmengen an Fipronil-Rückständen belegen.
Hintergrund ist, dass das zuständige Zentrallabor des ägyptischen Gesundheitsministeriums hohe Konzentrationen an Fipronil-Rückständen in Eiprodukten unter anderem aus Deutschland entdeckt hat.
Das geforderte Prüfzertifikat muss von einer offiziellen Stelle ausgestellt werden. Weitere Details werden dazu nicht genannt.