Eine Etikettierung in spanischer Sprache ist grundsätzlich für alle Waren, die in Mexiko in den Verkehr gebracht werden, Pflicht. Dafür existieren für Waren aus insgesamt 3343 mexikanischen Zolltarifnummern verschiedene offizielle mexikanische Etikettierungsnormen (Normas Oficiales Mexicanas – NOMs). Bisher ermöglichte eine Ausnahme in den Allgemeinen Außenhandelsregeln Importeuren es allerdings auf eine NOM-Etikettierung für bestimmte Waren zu verzichten. Und zwar immer dann, wenn verbindlich erklärt worden konnte, dass diese Waren für gewerbliche Empfänger bestimmt waren. Das funktioniert jetzt nicht mehr! Mit dem 1. Oktober 2020 ist diese praktisch wichtige Ausnahmeregelung in den mexikanischen Außenhandelsregeln weggefallen.
Ausnahmeregelung bei der Etikettierung von bestimmten Waren weggefallen:
Von nun an müssen nicht nur für Endverbraucher vorgesehene Konsumgüter sondern auch diverse Waren, die für gewerbliche Empfänger bestimmt sind, verpflichtend gemäß NOM gekennzeichnet werden. Diese Kennzeichnung könnte beispielsweise Ersatzteile oder Vorerzeugnisse für Maschinen oder Geräte betreffen, die von deutschen Unternehmen nach Mexiko ausgeführt werden. Ausnahmen von diesen Kennzeichnungspflichten sollen nur noch im Einzelfall auf Ebene der einzelnen NOMs genehmigt werden.
Was für deutsche Unternehmen jetzt wichtig ist:
Die mexikanischen Behörden haben die Veröffentlichung erklärender Richtlinien zur korrekten Erfüllung der Etikettierung zwar angekündigt, bisher aber noch nicht veröffentlicht. Dennoch führt diese neue Direktive derzeit zu Problemen und Verzögerungen bei der Einfuhr von Waren nach Mexiko. Deutsche Exporteure werden zunehmend um eine Anpassung ihrer Etikettierungen gebeten. Für viele Unternehmer nicht ganz einfach. Und auch nicht schnell umgesetzt. Sofern für die betroffenen Waren eine Überprüfung der Etiketten durch eine akkreditierte Verifikationsstelle gefordert wird, müssen die Etiketten nämlich vor dem Export genehmigt, also „zertifiziert“, werden. Beim Import werden die Etiketten dann vom mexikanischen Zoll auf Übereinstimmung mit der jeweiligen Zertifizierung überprüft. Diese Überprüfung kann dann aber nur wiederrum vom Importeur beantragt werden.
Ansprechpartner:
Unternehmen, die Fragen haben oder bei denen es bei der Einfuhr von Waren am Zoll aufgrund der neuen Regelungen zu Problemen kommt, können sich an die Deutsche Industrie- und Handelskammer in Mexiko (AHK Mexiko) wenden: Sabine Schulte, Expertin für Außenhandel, Tel. 0052 (55) 1500 – 5920, sabine.schulte(at)deinternational.com.mx.
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