Seit dem 1. Januar 2016 müssen Importdokumente bei einer Lieferung nach Ägypten direkt von der ausländischen Bank des Exporteurs an die lokale Bank des Importeurs weitergeleitet werden. Nur so können Waren aus dem Zoll ausgelöst werden. Empfohlen wird daher Exportgeschäfte nach Ägypten über Akkreditiv oder Dokumenteninkasso abzuwickeln.
Mit der neuen Regelung soll vermieden werden, dass Importeure sich über die mehrfache Einreichung von Handelsdokumenten Devisen bei den Banken besorgen.
Nur wenn die Handelsdokumente direkt an die Bank des Importeurs geschickt wurden, über die auch die Zahlung des Exporteurs abgewickelt wurde, erhält der Importeur von der Bank die sogenannte „Form no. 4“, die gegenüber dem Zoll bestätigt, dass die Ware durch ausländische Währung gedeckt ist. Dieses Dokument wird für die Auslösung der Waren aus dem Zoll benötigt.
Der Importeur ist zudem verpflichtet, bei Akkreditiven 100 Prozent des Rechnungswertes der Importware im Voraus bei seiner Bank zu hinterlegen. Zuvor lag der Anteil der Vorauszahlung bei 50 Prozent.
Die neue Regelung gilt nicht bei Einfuhren folgender für den Weitervertrieb vorgesehener Waren: Grundnahrungsmittel, Medikamente, Impfstoffe und Chemikalien für deren Herstellung sowie Milch für Kinder sowie bei Rohstoffen und Investitionsgütern die im inländischen Produktionsprozess zum Einsatz kommen. Ob ein Produkt unter diese Regelung fällt ist vom Importeur zu prüfen.
Hinweise der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer (AHK) und deutscher Banken deuten darauf hin, dass die neue Regelung erst bei Lieferungen ab einem Warenwert von über 5.000 US-Dollar Anwendung findet.
Details zu der neuen Vorschrift sind in arabischer Sprache auf den Seiten der ägyptischen Zentralbank einsehbar. Eine deutsche Übersetzung der Vorschrift stellt die IHK Berlin zur Verfügung.
Weitere Informationen sowie Antworten auf individuelle Fragestellungen in Bezug auf die neue Regelung erhalten Unternehmen bei der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer (AHK). Die Anfragen sind in englischer Sprache zu übermitteln:
Sherif Kotb
Head of Investment and Legal Consulting
Tel.: 0020-2-3333-8477
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