Die Liste der Produkte, die in Algerien Importrestriktionen unterliegen, ist durch ein Dekret vom 21. Mai 2018 aktualisiert worden. Lediglich einige wenige Produkte wurden vom Importverbot ausgenommen, dafür allerdings auch einige wenige neu hinzugefügt. Für die meisten Produkte blieb alles beim Alten.
Artikel 2 des Dekrets sieht vor, dass lediglich die Waren, die der Liste nunmehr hinzugefügt wurden und die bereits vor Veröffentlichung des Dekrets versandt oder domiziliert wurden, noch nicht vom Importverbot erfasst werden.
Die Liste soll alle drei bis sechs Monate auf Basis der nationalen Bedürfnisse revidiert werden: jedes Mal, wenn für ein Produkt Autarkie erreicht wird, solle der Import verboten werden. Im Vergleich zur Liste vom Januar 2018 sind folgende Änderungen festzustellen (Einzelpositionen siehe Anhänge):
Fragen zur Einfuhr von Waren nach Algerien beantwortet bei der Deutsch-Algerischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in deutscher Sprache:
Samir Boukhediche
Tel.: + 213 23 38 90 96
E-Mail: s.boukhediche(at)ahk-algerie.org
Web: http://algerien.ahk.de/dienstleistungen/recht-und-inkasso/rechstberatung/