Im Rahmen des am 1. August in Kraft getretenen Freihandelsabkommens mit Vietnam gewährt die Europäische Union bei Einfuhren von vietnamesischen Ursprungserzeugnissen Zollpräferenzen.
Für die Präferenzbehandlung kommt eines der folgenden Nachweise in Frage:
In der Praxis werden bereits Präferenzbehandlungen auf Grundlage der Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 beantragt. Die EUR.1-Dokumente weichen allerdings von dem Muster nach Anhang VII des Protokolls Nr.1 ab, da deren Hintergrund mit einem guillochierten Überdruck in Blau statt in Grün versehen ist.
Die Europäische Kommission hat den vietnamesischen Behörden eine Übergangsfrist hinsichtlich der Verwendung dieser nicht konformen Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 gewährt.
Diese Übergangsfrist gilt für Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 mit einem guillochierten Überdruck in Blau mit einer Seriennummer von AA000001 bis AA100000 bis zur Verfügbarkeit konformer Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 der AB-Serie bis zum 31. Dezember 2020. Diese können in der EU ausnahmsweise als gültiger Präferenznachweis anerkannt werden, sofern keine anderen Gründe dagegenstehen.
Nicht konforme Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1, die nach dem 31. Dezember 2020 ausgestellt werden, werden aus technischen Gründen abgelehnt.
Quelle: zoll.de
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