Ab dem 11. November gibt es im elektronischen Antragsverfahren für Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen (eUZ-Verfahren) zum bisher obligatorischen Einsatz einer Signaturkarte (IHK-Chambercard) eine kostenfreie Alternative: das mehrstufige passwortgestützte Berechtigungsverfahren, kurz: Nutzerkennung. Damit wird unkompliziert und schnell ein Zugang in das elektronische Verfahren eröffnet. Weitere Vorteile: Da keine Signaturkarte und kein Kartenlesegerät benötigt werden, entfallen nicht nur die Kosten für den Kauf, man muss auch nicht mehr je nach Produktions- und Lieferzeit der Bundesdruckerei drei Wochen oder länger auf die Karte warten.
Mit Inkrafttreten des geänderten Statuts für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Be-scheinigungen der IHK Hannover wurden jetzt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das neue Angebot geschaffen. Und so funktioniert es: Nachdem im Benutzerkonto des registrierten Anwenders die Berechtigung zur Antragstellung mit Nutzerkennung hinterlegt wurde, können Anträge auf Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen auch ohne Signaturkarte und ohne PIN-Eingabe am Kartenlesegerät über eine Internet-Anwendung bei der IHK Hannover eingereicht werden.
Das eUZ-Verfahren wird bereits seit 2002 bei der IHK Hannover angeboten. Im Jahr 2018 wurden insgesamt 43 960 Ursprungszeugnisse, Handelsrechnungen und andere Bescheinigungen auf elektronischem Wege erteilt. Aktuell nutzen im Bezirk der IHK Hannover rund 100 Unternehmen das elektronische Antragsverfahren. Seit Einführung der neuen webbasierten eUZ-Anwendung in diesem Mai steht eine moderne, anwenderfreundliche Antragsplattform zur Verfügung.
Kontakt: IHK Hannover
eUZ-Team
Tel 0511/3107-299
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