Die Industrie- und Handelskammer Hannover stellt in Hannover und den sechs Regionalgeschäftsstellen im Jahr ca. 81.000 Ursprungszeugnisse und andere dem Außenwirtschaftsverkehr dienende Bescheinigungen für die Unternehmen aus. Diese Tätigkeit wurde den IHKs in Deutschland als Pflichtaufgabe durch den Gesetzgeber übertragen. Häufig ist den Unternehmen aber nicht bewusst, warum und wann diese Papiere im internationalen Handelsverkehr überhaupt erforderlich sind. Gleichzeitig treten Verwechslungen mit anderen Ursprungsdokumenten von der Zollverwaltung (Lieferantenerklärungen, Warenverkehrsbescheinigungen oder Formblättern A) auf. Mancher betrachtet die Beantragung und Weiterleitung dieser Dokumente als (leider unumgängliche) bürokratische Schikane.
Zweck von Ursprungszeugnissen
In vielen Drittländern ist die Zulässigkeit einer Wareneinfuhr vom Nachweis des (nichtpräferenziellen) Ursprungs durch eine öffentliche Urkunde, das Ursprungszeugnis, abhängig. Liegt bei der Einfuhrverzollung kein Ursprungszeugnis vor, so kann die Ware nicht importiert werden und muss mit zum Teil erheblichen Kosten bis zur Beibringung des Dokumentes unter Überwachung der Zollverwaltung eingelagert werden.
Manche Importstaaten verlangen Ursprungszeugnisse nur für bestimmte Warengruppen, andere Länder, wie z.B. die arabischen Staaten, schreiben sie generell vor.
Die Festlegung des Warenursprungs ist notwendig für die Umsetzung mengenmäßiger Einfuhrbeschränkungen im Bestimmungsstaat, die vom Ursprung der Ware abhängen. Auch vom Einfuhrstaat verhängte Antidumpingmaßnahmen (Zusatzzollerhebung) werden für konkrete Produkte aus bestimmten Ursprungsländern festgelegt.
Ursprungsregeln
Welches sind nun die Kriterien für die Ursprungseigenschaft einer Ware? Diese Frage stellt sich vor allem dann, wenn zwei oder mehr Länder an ihrer Herstellung beteiligt waren, sei es durch Bearbeitungsvorgänge oder durch Zulieferung von Vormaterialien unterschiedlichen Ursprungs.
Das europäische Zollrecht gibt darauf eine (interpretationsbedürftige) Antwort:
Ursprungsland ist das Land, in dem die Ware ihre letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Unternehmen erfährt, die zu einem neuen Erzeugnis geführt hat oder zumindest eine bedeutende Herstellungsstufe darstellt.
Wie beantrage ich ein Ursprungszeugnis?
Aufgabe der IHK-Mitarbeiter/innen ist es, diese Rechtsvorschriften korrekt anzuwenden. Sie befinden sich dabei in einem schwierigen Spannungsfeld zwischen der Aufgabe, Unternehmerinteressen wahrzunehmen und der Verpflichtung, die Rechtsvorschriften korrekt anzuwenden.
Probleme entstehen vor allem dann, wenn Ursprungszeugnisse für sog. Handelswaren beantragt werden. Hier muss die IHK einen Vornachweis des Lieferanten verlangen, aus dem sich die Ursprungslandbezeichnung ergibt.
Weltweit einheitliches Ursprungsrecht?
Die fortschreitende Globalisierung bedingt weltweit einheitlich geltende Kriterien für die Ursprungsbestimmung. Folgerichtig hat die WTO schon mit Abschluss der Uruguay-Runde den Mitgliedsstaaten den Auftrag erteilt, weltweit einheitliche Ursprungskriterien zu schaffen. Die Komplexität des Themas und die unterschiedlichen Interessenlagen der einzelnen Staaten haben einen Erfolg dieser Bemühungen bislang verhindert.
Service in der Region
Als Einrichtung der/für die Wirtschaft ist die IHK bestrebt, im Rahmen ihrer gesetzlichen Vorgaben die Ausstellung von Ursprungszeugnissen für die Unternehmen so einfach wie möglich zu gestalten. Als besonderer Service werden manuelle Ursprungszeugnisse auch von sechs Regionalgeschäftsstellen im IHK-Bezirk erteilt. Dieses in Deutschland nicht selbstverständliche Verfahren ermöglicht es, dass Unternehmen keine weiten Wege bis zur Bestätigungsstelle zurücklegen müssen und vor Ort qualifizierte Personen zur Beratung und Hilfestellung zu Verfügung stehen.
Ursprungszeugnisse online beantragen und bestätigen?
Alternativ zur manuellen Beantragung steht nach Registrierung auch das elektronische Beantragungsverfahren (eUZ-Verfahren) zur Verfügung. Das eUZ-Verfahren ist einfach: Sie senden Ihre Außenhandelsdokumente (Ursprungszeugnisse, Rechnungen, Zertifikate etc.) über eine Webanwendung zur Bestätigung an ihre IHK; die IHK erteilt nach der Prüfung elektronisch die Zustimmung zum Ausdruck der Dokumente auf Original-Vordrucken in Ihrem Unternehmen und übermittelt gleichzeitig mit der Bewilligung das IHK-Siegel als Faksimile. Ihre im manuellen Verfahren erforderliche Unterschrift auf dem Ursprungszeugnis-Antrag wird durch eine digitale Signatur mit Signaturkarte und PIN-Code ersetzt.
Ursprungszeugnisse - zukünftige Entwicklung
Fernziel der IHK-Organisation ist es, die rechtlichen Voraussetzungen weltweit dafür zu schaffen, dass digital signierte Ursprungszeugnisse im Wege der Datenübertragung direkt an Zollstellen, Regierungsstellen und Unternehmen in aller Welt übermittelt werden können und dort als Urkunde mit Beweiskraft im Rechtsverkehr Akzeptanz finden.
In Deutschland federführend für diese Entwicklung ist die DE-CODA GmbH, eine Tochtergesellschaft des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, deren Aufgabe die Förderung der elektronischen Zertifizierung von Dokumenten ist (https://www.de-coda.de/).
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen der IHK in Hannover sowie in den sechs Geschäftsstellen gerne zur Verfügung.
Thomas Greiser | - Zollrecht, Exportkontrollrecht | Tel.: 0511 3107-512 |
Tina Huth | - Bescheinigung von | Tel.: 0511 3107-428 |
Andreas Demme | - Bescheinigung von | Tel.: 0511 3107-219 |