Wegen aufwendiger Zollbürokratie nutzen viele Unternehmen die Zollvorteile internationaler Handelsabkommen nicht aus. Die EU-Kommission führt aus diesem Grund eine Konsultation zu Erfahrungen und Wünschen von Unternehmen zum EU-Handelsabkommen mit Japan durch. Die Rückmeldefrist ist der 30. April 2020.
Hier können Sie an der Konsultation teilnehmen:
https://ec.europa.eu/eusurvey/runner/EPA_Survey_2019_2020_Year1