Der Antrag auf nachträgliche Ausstellung eines Präferenznachweises (Vordruck 0445) ist nicht mehr notwendig und entfällt. Darüber hat das Bundesfinanzministerium die Zollstellen und die Wirtschaft informiert.
Wenn ein Exportbetrieb künftig eine nachträgliche Ausstellung wünschen sollte, so sind die Gründe auf dem Antrag der entsprechenden Warenverkehrsbescheinigung EUR.1/EUR-MED zusätzlich zu vermerken bzw. durch geeignete andere Aufzeichnungen zu dokumentieren.
Die IHK Hannover begrüßt diese Entscheidung der Zollverwaltung, weil in der Vergangenheit durch die Beschaffung des zusätzlichen Vordruckes und die Ausfüllung des Antrages Zeitverzögerungen auftraten, die jetzt vermieden werden: Ein kleiner Beitrag aus dem BMF zum Bürokratieabbau und zur Kostenminimierung in der Wirtschaft.
19.03.2008