Die EU-Kommission hat eine aktualisierte Fassung mit Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen Paneuropa-Mittelmeer veröffentlicht. Damit sollen Unsicherheiten bei den Anwendern (Wirtschaftsbeteiligte bzw. Zollverwaltungen) beseitigt und mehr Klarheit in der Auslegung dieser Präferenzabkommen erzielt werden.
Im Amtsblatt der EU Nr. C 83 vom 17. April 2007 wurde seitens der EU-Kommission eine aktualisierte Fassung der Erläuterungen zu den Ursprungsprotokollen Paneuropa-Mittelmeer (auf 19 Seiten) veröffentlicht.
Neuerungen zur Vorausgabe (Amtsblatt Nr. C 16 vom 21. Januar 2006) haben sich insbesondere im Hinblick auf die Erläuterungen zu Artikel 17 "Bezeichnung der Waren auf der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED" und Artikel 22 "Anwendung der Bestimmungen über die Erklärung auf der Rechnung und die Erklärung auf der Rechnung EUR-MED" ergeben.
Die Erläuterungen zu den beiden Artikeln wurden um Beispiele und Leitlinien im Umgang mit Präferenznachweisen erweitert, die Waren mit unterschiedlicher Grundlage bezüglich ihrer Ursprungseigenschaft (ggfs. in einer Sendung) umfassen.
Die im Rahmen der Paneuropa-Mittelmeer-Kumulierung notwendig gewordene Unterscheidung zwischen Waren, die ihre Ursprungseigenschaft aufgrund der Kumulierung (Anrechnung von Ursprungswaren aus Partnerländern) erworben haben und den Waren, die ihre Ursprungseigenschaft auf andere Weise (vollständige Erzeugung bzw. ausreichende Be- oder Verarbeitung) erworben haben, kann es unter Umständen erforderlich machen, dass unterschiedliche Kumulierungsangaben in Präferenznachweisen abgegeben werden müssen.
Gleiches gilt für Sendungen, die aus Waren mit Ursprung in zwei oder mehr Ländern bestehen.
02.05.2007