Mitte September kam es zu Unklarheiten über die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in Ursprungszeugnissen Richtung Türkei. Unklar war, inwieweit der türkische Zoll die allgemeine Angabe akzeptiert oder diese nur noch in Kombination mit der Angabe des einzelstaatlichen Ursprungs der EU-Mitgliedstaaten anerkennt.
Mit einer Stellungnahme hat die türkische Generalzolldirektion die Zollämter am 2. Oktober darüber informiert, dass die allgemeine Ursprungsangabe „Europäische Union“ in IHK-Ursprungszeugnissen auch ohne Präzisierung des einzelstaatlichen Ursprungs anzuerkennen ist. Nur bei Waren, bei denen die Türkei handelspolitische Maßnahmen gegen einen einzelnen EU-Mitgliedsstaat erlassen hat, ist der einzelstaatliche Ursprung zusätzlich anzugeben.
Zwar gibt es gegenwärtig auf EU-Waren keine Zusatzzölle oder Ausgleichszölle. Auch Antisubventionsmaßnahmen ("EMY") sind derzeit gegen EU-Länder nicht in Kraft. Anti-Dumping-Maßnahmen können jedoch vorliegen. Ein unverbindlicher Auszug über die gegen einzelne EU-Staaten verhängten Anti-Dumping-Maßnahmen der Türkei ist dieser Meldung angehängt. Nähere Informationen zu den Anti-Dumping-Maßnahmen finden Sie auch auf der Website des türkischen Handelsministeriums.
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