Am 5. August hat die Europäische Kommission eine Empfehlung zu internen Compliance-Programmen (ICP) für die Kontrolle des Handels mit Gütern mit doppelten Verwendungszweck (Dual-Use-Gütern) nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 im Amtsblatt veröffentlicht.
Die Leitlinien sind nicht bindend und sollen den mit Dual-Use-Gütern handelnden Unternehmen einen Orientierungsrahmen bieten, der ihnen helfen soll, Risiken zu ermitteln, zu steuern und zu verringern und die Einhaltung der einschlägigen Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Sie umfassen insgesamt sieben Kernelemente:
1. Bekenntnis der obersten Führungsebene zur Compliance
2. Organisationsstruktur, Zuständigkeiten und Ressourcen
3. Schulung und Sensibilisierung
4. Screeningablauf und -verfahren in Bezug auf Geschäftsvorgänge
5. Leistungsüberprüfung, Audits, Berichterstattung und Korrekturmaßnahmen
6. Führen von Aufzeichnungen und Dokumentation
7. Physische Sicherheit und Informationssicherheit
Die Kernelemente sind wiederum in die Abschnitte „Was wird erwartet?“ und „Was sind die einzelnen Schritte?“ unterteilt.
Den Abschluss der Empfehlung bilden eine Reihe nützlicher Fragen zum ICP eines
Unternehmens und eine Liste von Indikatoren für Umlenkungsrisiken und Warnsignalen für verdächtige Anfragen oder Aufträge.
Da davon auszugehen ist, dass Unternehmen, deren Produktpalette Dual-Use-Güter beinhaltet, bereits über ein ICP verfügen, kann die Empfehlung der Europäischen Kommission als eine Unterstützung bei der Beurteilung bestehender Maßnahmen und Verfahren zur Risikoabwehr im Zusammenhang mit Ausfuhrkontrollen betrachtet werden. Darüber hinaus veröffentlicht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) seit Jahren ein sehr ausführliches Merkblatt zur firmeninternen Exportkontrolle.
Hilfreiche Verknüpfungen: