International

Embargo-Länderliste des BAFA veröffentlicht

Für Unternehmen mit Auslandsgeschäftsbeziehungen ist es durch die politischen Veränderungen nicht leicht, den Überblick zu behalten, gegen welche Länder die Europäische Union welche Embargomaßnahmen verhängt hat. Vereinzelt wird die Zusammenarbeit auch nicht generell, sondern nur für bestimmte Projekte/Waren oder Beteiligte untersagt.
In der Übersicht des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind zusätzliche spezifische Einschränkungen gegenüber Iran, Libyen, Nordkorea, Russland und Syrien enthalten.

Das BAFA publiziert die Liste über die länderbezogenen Embargos in unregelmäßigen Abständen. Darin sind die Maßnahmen (etwa Waffen- oder Finanzembargos) dargestellt.

Zum besseren Verständnis der Übersichtstabelle ist es unerlässlich, die näheren Beschreibungen des BAFA im Merkblatt “Außenwirtschaftsverkehr mit Embargoländern” zu lesen. Darin sind Hinweise enthalten, was Embargomaßnahmen im Einzelnen sind sowie seit wann und warum sie gegenüber einem der genannten Länder gelten.

Nicht berücksichtigt werden in beiden Publikationen die personenbezogenen Embargos zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus sowie die EU-Verordnungen, durch die lediglich eine Änderung der zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten erfolgt.

Stand: 15.02.2023