Wie der russische Bürge mitteilt, ist nach neusten Erkenntnissen ein Vorlegen von Bildern für Waren der Allgemeinen Liste eines Carnet-ATA Heftes zur vorübergehenden Verwendung in der Russischen Föderation in doppelter Ausfertigung notwendig. Hierbei handelt es sich um eine Auslegung des Russischen Zolls, die durch den bürgenden Verband kritisch gesehen wird. Die IHK-Organisation setzt sich dafür ein, dieses Vorgehen wieder abzuschaffen.
Ferner wurde am 21. Februar 2017 eine Anordnung des Russischen Finanzministeriums über das Justizportal veröffentlicht, die eine Liste mit befugten russischen Zollstellen, welche Abfertigungen von Waren im Carnet-ATA-Verfahren vornehmen können, enthält.
Tag des Inkrafttretens ist der 24. März 2017.
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