Zum 1. August 2018 wird Katar neues Carnet-ATA-Partnerland. Nach dem Inkrafttreten können Messe- und Ausstellungsgüter mit dem „IHK-Reisepass“ vorübergehend nach oder aus Katar eingeführt werden.
Das Zollpassierscheinheft (Carnet ATA) sollte in Englisch ausgefüllt sein. Im Feld C des Import-Trennabschnittes sind die Namen sowie die Orte der Veranstaltungen anzugeben. Damit der Importprozess in Katar beschleunigt werden kann, sollte die Allgemeine Liste zusätzlich auf einem USB-Stick abgespeichert und dem Zoll in Katar vorgelegt werden.
Die zollamtliche Abfertigung im Carnetverfahren ist für Sendungen im Transit und für unbegleitetes Gepäck möglich, jedoch gilt dies nicht für den Postverkehr.
Mit dem Carnet brauchen keine ausländischen Einfuhrabgaben (Einfuhrzoll, Einfuhrumsatzsteuer und sonstige Einfuhrgebühren) entrichtet werden. Das ist nur deshalb möglich, weil an die Stelle der sonst zu hinterlegenden Einfuhrabgaben ein "Bürgender Verband" tritt, der gegenüber der ausländischen Zollverwaltung haftet.
Weitere Informationen zu Reisen mit dem IHK-Zollpassierscheinheft (Carnet ATA) und zum Verfahrensablauf hält die IHK bereit.