Am 1. Mai 2016 ist der Zollkodex der Europäischen Union (UZK) vollständig in Kraft getreten und hat den seit 1992 gültigen Zollkodex der Gemeinschaften abgelöst.
Das zum Unionszollkodex (UZK) gehörige Durchführungsrecht besteht nunmehr aus dem Delegierten Rechtsakt (Delegated Act/DA) und dem Durchführungsrechtsakt (Implementing Act/IA).
Weil der Unionszollkodex (UZK) zudem Übergangsfristen vorsieht, ist des Weiteren ein Übergangsrechtsakt (Transitional Delegated Act/TDA) zu berücksichtigen. Dieser regelt, welche Vorschriften in der Übergangszeit bis Ende 2020 gelten.
Somit müssen sich Unternehmen seit dem 1. Mai 2016 mit vier Vorschriften, nämlich dem UZK, dem delegierten Rechtsakt und dem Durchführungsrechtsakt sowie dem Übergangsrechtsakt parallel auseinandersetzen, um eine einschlägige Rechtsgrundlage zu finden.
Die IHK-Organisation hat einen Leitfaden zum Unionszollkodex erstellt, der die maßgeblichen Änderungen darstellt. Die Änderungen werden für folgende Bereiche aufgezeigt: