Verkehr & Infrastruktur

Umsatzkiller Baustelle: IHK-Leitfaden hilft Unternehmen

Nachdem jahrelang viel zu wenig Geld in den Erhalt und Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geflossen ist, steigen inzwischen die Etats und damit die Bautätigkeit wieder an.
Diese Entwicklung ist notwendig und positiv, löst aber bei den von Bautätigkeiten unmittelbar betroffenen Unternehmen nicht nur Freude aus. Verdreckte Schaufenster, Lärm, wenig Parkraum und eine schlechtere Erreichbarkeit mindern die Attraktivität für Kunden und können in extremen Fällen zu drastischen Umsatzeinbrüchen führen.
Für die Unternehmen stellt sich hier meist die Frage, wie sie am besten mit der Situation umgehen können und ob es Entschädigungs- oder Ersatzansprüche gibt. Diese sind aber keineswegs so selbstverständlich wie viele Anlieger dies erwarten würden. Normale Bautätigkeit muss ein Anlieger in der Regel hinnehmen. Bei Planungsfehlern oder unverhältnismäßiger Belastung steigen aber die Chancen auf Entschädigung.
Als Hilfestellung für Unternehmen hat die IHK Hannover daher den Leitfaden „Straßenbaumaßnahmen - Entschädigungsansprüche und Baustellenmarketing“ entwickelt. Darin werden Grundsatzfragen beantwortet und das Vorgehen für betroffene Unternehmen aufgezeigt.
Der IHK-Leitfaden für baustellengeplagte Unternehmen steht frei zum Download auf der IHK-Website:
Stand: 10.01.2023