Seit dem 1. Mai 2004 sind die Länder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern und seit dem 1. Januar 2007 die Länder Bulgarien und Rumänien Mitglieder der EU. Die Bedingungen des Beitritts sind in den Beitrittsverträgen und seinen Anhängen geregelt. Das EU-Recht gilt nicht in allen Fällen sofort ab Beitritt; es gibt vor allem für die Kabotage und die Arbeitnehmerfreizügigkeit Übergangsbestimmungen.
Die IHK hat in einem Merkblatt wichtige Informationen zum Straßengüterverkehr für jeden einzelnen Beitrittsstaat zusammengestellt. Es kann HIER (PDF-Datei) heruntergeladen werden.